Hinterhorn-Rennen | Samstag 21.07.2012
Startzeit: 17:00 Uhr
Startnummernausgabe von 15:00 bis 16:00 Uhr
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Fakten zur Strecke:
http://www.rc-hall.at/download/Hinterhornalm_Ausschreibung_2012.pdf
- Start: Gnadenwald, Mautstation - Hinterhorn 900m.ü.A.
- Ziel: Hinterhorn Alm 1522m.ü.A.
- Stecke: Asphaltstraße 6,1 km 622 HM
Fakten zum Event:
- Veranstalter: RC ARBÖ Raiffeisen Hall
- Rennleitung: RC Hall
- Moderation: RC Hall
- Startnummerausgabe und Nachnennung: am Samstag von 15:00 bis 16:00 Uhr
- Starterprämie von Bikepalast Tirol http://www.bikepalast.com
- Siegerehrung: 19:00 Uhr Hinterhornalm
- Rettung, Gepäcktransport, Schlußwagen, begrenzte Parkgelegenheit, ... | |  | | Preisgelder:
Herrenklasse:
- Lizenzklasse: ¤ 50,- 25,- 15,-
- Herren 20-39: ¤ 25,- 15,- 10,-
- Herren 40-59: ¤ 25,- 15,- 10,-
- Herren 60 + : ¤ 25,- 15,- 10,-
Damenklassen:
- Lizenzklasse: ¤ 50,- 25,- 15,-
- Damen allgemein: ¤ 25,- 15,- 10,-
Jugendklasse:
- U20 Mixed: ¤ 25,- 15,- 10,-
Klasseneinteilung:
Herrenklassen:
- Lizenzklasse: alle Fahrer mit Rennrad- oder MTB-Lizenz des ÖRV´s
- Herren 20-39:
- Herren 40-59:
- Herren 60 +:
Damenklassen:
- Lizenzklasse: alle Fahrerinnen mit Rennrad- oder MTB-Lizenz des ÖRV´s
- Damen allgemein: alle Fahrerinnen ohne Lizenz
Jugendklasse:
- U20 Mixed:
Anmeldung:
Startgeld: ¤ 5,- (bei Voranmeldung per E-Mail bis Dienstag 24.Juli)
Bezahlung des Startgeldes bei Startnummerausgabe von 15:00 bis 16:00 Uhr
Nachnennaufschlag: ¤ 5,-
Organisation:
- Weitere Infos unter: 0650/2117487
Straßenverkehrsordnung:
Zugelassen sind alle Fahrräder, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
Für alle Teilnehmer gilt die Österreichische Straßenverkehrsordnung.
Die Strecke ist nicht gesperrt!
Es besteht Helmpflicht!
Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr!
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, daß er haftpflicht und unfallversichert ist.
Eltern haften für ihre Kinder.
Haftung:
Veranstalter, Organisatoren und Sponsoren übernehmen für Schäden und Verletzungen, die die Teilnehmer erleiden, keine Haftung. Der Teilnehmer erteilt mit seiner Anmeldung die Zustimmung, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben, selbst zu tragen und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, welche die Veranstaltung durchführen oder durchgeführt haben, zu stellen. |
| Aktualisiert Donnerstag, 20. Juli 2000 2394 Mal gelesen |
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